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   VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650   

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VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650 (https://dejure.org/2023,26206)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.09.2023 - 24 CS 23.650 (https://dejure.org/2023,26206)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 (https://dejure.org/2023,26206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    WaffG §§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a, b und c, 45 Abs. 1 und 2; BJagdG §§ 17 Abs. 1 S. 2, 18
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in der Partei "Die Heimat"

  • rewis.io

    Widerruf des Kleinen, Waffenscheins und der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Mitglied der Partei "Die, Heimat", Rechtsänderung, Tatsachenänderung

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der Partei "Die Heimat" - Unterstützung verfassungsfeindlicher Organisationen begründet waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
    Das Parteienprivileg schützt die politische Betätigung und nicht das Besitzen von Waffen (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 17 ff.).

    Der Begriff des Unterstützens wird im Waffengesetz und den diesbezüglichen Nebengesetzen nicht ausdrücklich definiert und weder der Gesetzesbegründung zum Sprengstoffgesetz 2005, an das das Waffengesetz im Jahr 2008 angeglichen werden sollte (vgl. BT-Drs. 16/7717, S. 19), noch zur Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2008 lässt sich entnehmen, was der Gesetzgeber darunter konkret verstanden hat (missverständlich BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris, das die Rechtsänderung im Jahr 2008 nicht in den Blick nimmt).

    Weder hat der Antragsteller an einem Ausstiegsprogramm teilgenommen noch sich von hetzenden Äußerungen sowie gewaltgeneigten, bedrohenden oder einschüchternden Verhaltensweisen anderer Mitglieder oder Anhänger der Partei "Die Heimat" unmissverständlich und beharrlich distanziert (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 37), noch lässt das vom Beklagten für die Unzuverlässigkeitsprognose herangezogene Veralten, das bis in die jüngste Gegenwart reicht, auch nicht erkennen, dass sich der Antragsteller unter Änderung seiner Gesinnung von den verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Partei distanziert hat.

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
    Bei dieser Partei handelt es sich um eine Vereinigung, die Bestrebungen verfolgt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind (vgl. BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 633 ff.).

    Auch die Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 (U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn 633 ff.), dass es sich bei der Partei "Die Heimat" um eine verfassungsfeindliche Partei handelt, ist keine nachträgliche Tatsache, da die Partei nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts auch schon in den Jahren davor verfassungsfeindlich war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04

    Widerruf von fünf Waffenbesitzkarten nebst Munitionserwerbsberechtigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
    Hinsichtlich der Frage, ob der Jagdschein rechtmäßig erteilt worden ist, ist auf den Zeitpunkt der letzten Verlängerung im Jahr 2021 abzustellen, da die Zuverlässigkeit bei der Verlängerung stets neu zu beurteilen ist und die Maßstäbe den aktuell geltenden Vorschriften zu entnehmen sind (vgl. Lorz/Metzger, Jagdrecht, 5. Aufl. 2023, § 15 BJagdG Rn. 12; OVG NW, U.v. 24.05.2006 - 20 A 2531/04 - juris Rn. 37).
  • OVG Berlin, 14.10.1998 - 1 B 67.95
    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
    Im Übrigen konnte die Waffenbesitzkarte auch deshalb widerrufen werden, weil mit der rechtmäßigen Ungültigerklärung des Jagdscheins (s.u. Nr. 4) das Bedürfnis für eine Waffenbesitzkarte nach §§ 8, 13 WaffG entfallen ist, da zu den nachträglich eintretenden Tatsachen i.S.v. § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG auch der Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses gehört (vgl. OVG Berlin, U.v. 14.10.1998 - 1 B 67/95 - NVwZ-RR 2000, 431/432).
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
    Diese Definitionen erfüllen auch im Bereich des Waffenrechts den in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/7758, S. 55) manifestierten Zweck, dass jedwede - individuelle oder kollektive - verfassungsfeindliche Betätigung in der Regel zur Unzuverlässigkeit führen soll, denn damit werden Personen, die extremistischem Gedankengut nahestehen und entsprechende Vereinigungen oder Bestrebungen zu fördern suchen, erfasst (vgl. SächsOVG, U.v. 16.3.2018 - 3 A 556/17 - juris Rn. 51 ff.; HessVGH, U.v. 12.10.2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 42 f.).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
    Die nachträglich geänderte Sachlage ist dann an der zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufsbescheids gültigen Rechtslage zu messen (vgl. BVerwG, U.v. 16.5. 2007 - 6 C 24/06 - juris Leitsatz).
  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
    Auch die bloße Teilnahme an Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen kann eine Unterstützung in diesem Sinne darstellen, wenn sie geeignet ist, eine positive Außenwirkung im Hinblick auf die missbilligten Ziele zu entfalten (vgl. BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Bereich des Ausländerrechts - in Anlehnung an die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Kriterien zum Unterstützungsbegriff in §§ 129, 129a StGB - jede Tätigkeit als Unterstützungshandlung angesehen, die sich - für den Ausländer erkennbar - in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung auswirkt (BVerwG, U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Leitsatz 2; U.v. 26.10.2010 - 1 C 19.09 - juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 16.03.2018 - 3 A 556/17

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Bestimmtheit; Unzuverlässigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
    Diese Definitionen erfüllen auch im Bereich des Waffenrechts den in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/7758, S. 55) manifestierten Zweck, dass jedwede - individuelle oder kollektive - verfassungsfeindliche Betätigung in der Regel zur Unzuverlässigkeit führen soll, denn damit werden Personen, die extremistischem Gedankengut nahestehen und entsprechende Vereinigungen oder Bestrebungen zu fördern suchen, erfasst (vgl. SächsOVG, U.v. 16.3.2018 - 3 A 556/17 - juris Rn. 51 ff.; HessVGH, U.v. 12.10.2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 42 f.).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650
    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Bereich des Ausländerrechts - in Anlehnung an die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Kriterien zum Unterstützungsbegriff in §§ 129, 129a StGB - jede Tätigkeit als Unterstützungshandlung angesehen, die sich - für den Ausländer erkennbar - in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung auswirkt (BVerwG, U.v. 15.3.2005 - 1 C 26.03 - juris Leitsatz 2; U.v. 26.10.2010 - 1 C 19.09 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 11 S 2366/10

    Vorläufiger Rechtsschutz - keine Vollziehung der Ausweisung wegen des Verdachts

  • VG Berlin, 22.11.2023 - 31 K 33.22
    Tatsachen treten dann i. S. d. § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG nachträglich ein, wenn sich nach Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis die tatsächlichen Umstände ändern (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 -, juris Rn. 13).

    Der Begriff der Vereinigung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b WaffG erfasst als Oberbegriff sowohl Parteien im Sinne des Parteiengesetzes als auch Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes und damit auch die Partei NPD (vgl. z.B. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 -, juris Rn. 15; siehe auch BT-Drs. 19/15875, S. 36).

    Auch im Hinblick auf den neu eingefügten § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b WaffG ergibt sich kein Anwendungsvorrang von § 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. b WaffG (so auch z. B. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 -, juris Rn. 15; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 46).

    Auch hinsichtlich des neu eingeführten und hier einschlägigen § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b WaffG, wonach nunmehr für die Annahme der Regelunzuverlässigkeit ausreicht, dass die Person Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Partei ist, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art. 21 Abs. 2 GG (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 Cs 23.650 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2023 - 20 B 1184/21 -, juris Rn. 22 f.).

    Darüber hinaus ist es bei einem Regeltatbestand auch möglich, die gesetzliche Vermutung durch Darlegung von eine Ausnahme rechtfertigenden Umständen zu widerlegen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 -, juris Rn. 16).

    Diese Einschätzung wird seitdem in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einhellig geteilt, und zwar gerade auch im waffenrechtlichen Kontext (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - BVerwG 6 C 9/18 -, juris Rn. 26; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 -, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 6 S 988/22 -, juris Rn. 13; Hessischer VGH, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 4 A 626/17 -, juris Rn. 38 ff.).

  • VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22

    Unterstützung der Vereinigung "Identitäre Bewegung Deutschland"; waffenrechtliche

    Darüber hinaus ist es bei einem Regeltatbestand auch möglich, die gesetzliche Vermutung durch Darlegung von eine Ausnahme rechtfertigenden Umständen zu widerlegen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.09.2023 - 24 CS 23.650 - juris Rn. 16; ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.10.2022 - 6 B 171/22 - juris Rn. 14; zur Prüfung einer Atypik im vorliegenden Fall vgl. unten bei 2.).

    Es reicht aus, dass Handlungen vorgenommen werden, die die innere Organisation und den Zusammenhalt des Personenzusammenschlusses, seinen Fortbestand oder die Verwirklichung seiner Bestrebungen fördern, sodass dessen Stellung in der Gesellschaft begünstigt und seine Aktionsmöglichkeiten und eventuell auch sein Rekrutierungsfeld erweitert werden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.09.2023 - 24 CS 23.650 - juris Rn. 18).

  • OVG Thüringen, 19.02.2024 - 3 EO 453/23
    19/15875, S. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2023 - OVG 6 S 44/23 - juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 - juris Rn. 15; Steindorf/Papsthart, 11. Auflage 2022, WaffG § 5 Rn. 54; ausführlich insoweit zur Vorgängerregelung: BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - BVerwGE 166, 45 - 64, Rn. 14 - 18).
  • VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24

    Einstufung als Rechtsextremist allein begründet keine waffenrechtliche

    Da zwar das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt, die Partei jedoch nicht verboten hat (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017, a. a. O.), kann der Erlaubniswiderruf hier nicht auf §§ 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) WaffG, 8a Abs. 2 Nr. 2 lit. b) SprengG gestützt werden (vgl. BVerwG vom 19. Juni 2019, a. a. O., Rn. 14; VGH München, Beschluss vom 20. September 2023 - 24 CS 23.650 -, BeckRS 2023, 26259 Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 17.01.2024 - 6 B 287/22

    Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; Fördermitgliedschaft in einer Partei;

    Zur weiteren Sachbehandlung weist der Senat indes darauf hin, dass § 45 Abs. 1 WaffG der Korrektur einer rechtswidrigen Erlaubniserteilung, für die die damaligen tatsächlichen und rechtlichen Umstände maßgeblich waren, dient (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 -, juris Rn. 49; BayVGH, Beschl. v. 20. September 2023 - 24 CS 23.650 -, juris Rn. 13, 29).
  • VG Köln, 03.01.2024 - 20 K 2507/23
    Das Parteienprivileg schützt die politische Betätigung und nicht das Besitzen von Waffen, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.06.2019 - 6 C 9.18 - juris, Rn. 17 ff., Bay VGH, Beschluss vom 20.09.2023 - 24 CS 23.650 -, juris, Rn. 16.
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